Medizinische Leistungen, die auf Wunsch des Patienten erbracht werden, ohne dass ein konkreter Krankheitsverdacht besteht (Laboruntersuchungen, Sonographien) oder Leistungen wie beispielsweise Atteste und alternative Behandlungsverfahren werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet. Da diese Kosten nicht über die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden, müssen sie privat abgerechnet werden. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an. Wir beraten Sie gern über Leistung und Kosten.
Akupunktur: Als Basis dient die klassisch chinesische Körperakupunktur. Ich steche die Nadeln an verschiedenen Akupunktur-punkten am Körper. Der/die Patient/in bleibt dann mit den Nadeln zwischen 20 und 30 Minuten in einem ruhigen Raum liegen. Die Behandlungen werden 10 bis 15 mal, eventuell auch öfters durchgeführt.
Trägt die Krankenversicherung die Kosten der
Behandlung ?
Bei dem chronischen Lendenwirbelsäulensyndrom und bei der Kniearthrose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die klassische Körperakupunktur.
Für jede darüber hinausgehende Akupunktur bei anderen Erkrankungen müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Darüber geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Bei Privatversicherten werden die Kosten der Akupunktur im Rahmen der Schmerztherapie meist von den Privatkassen übernommen.